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15.11.12: Ungeachtet aller Proteste: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik-Regelung

Bild PID-Regelungs-VerordnungUngeachtet aller vorangegangener Proteste hat das Bundeskabinett am 14.11.12 den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Entwurf einer "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) beschlossen. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium in einer Presseaussendung vom selben Tag mit.

Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PräimpG) vom 21. November 2011 nach. Dieses Gesetz verbietet zwar grundsätzlich die Präimplantationsdiagnostik (PID) enthält aber in engen Grenzen eine Ausnahmeregelung zur Durchführung der Embryonenselektion bei künstlicher Befruchtung. Die PID-Verordnung regelt die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung in den Ausnahmefällen. "Damit wird der gesetzlich normierte Ausnahmecharakter der Präimplantationsdiagnostik gewahrt und die mehrheitlich getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages umgesetzt", so das Ministerium.

Gleichwohl ist die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung noch nicht durch, denn sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Doch hier droht Gesundheitsminister Bahr eine Schlappe in der Länderkammer, berichtete die "Rheinischen Post" am 13.11.12 unter Bezug auf dem Blatt vorliegende Schreiben von Ministerpräsidenten und Gesundheitsministern der Länder. Die Länder werfen dem FDP-Minister demnach vor, dass seine Verordnung zur Regelung der Embryonen-Tests deutlich über die vom Bundestag gezogenen gesetzlichen Grenzen hinausgehe.

Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung

Auch die Beauftragten für die Belange behinderter Menschen der Länder und der Bundesbeauftragte, Hubert Hüppe kritisierten den Beschluss. "Der Verordnungsentwurf käme einer faktischen Freigabe der Präimplantationsdiagnostik gleich", heißt es in einer Presseaussendung vom 14.11.12. Der Gesetzgeber habe mit dem PID-Gesetz beabsichtigt, die Präimplantationsdiagnostik nur für wenige Ausnahmefälle vorzusehen, der Verordnungsentwurf gehe aber "weit darüber hinaus". Die Behindertenbeauftragten hoffen nun auf Nachbesserung vor der Bundesratsabstimmung.

Der Bundesbeauftragte und die Länderbeauftragten fordern, die Anzahl der PID-Zentren auf eine niedrige Zahl zu reduzieren, gegebenenfalls genüge ein Zentrum. Außerdem sei Transparenz hinsichtlich der Erkrankungen und Behinderungen, bei denen die Ethikkommissionen bei den PID-Zentren von einer "schwerwiegenden Erbkrankheit" im Sinne des PID-Gesetzes ausgehen, geboten. Nur so sei eine Kontrolle bzw. eine einheitliche Beurteilung der PID möglich. Auch dürfe es nicht zu einem "Ethikkommissions-Tourismus" kommen, die Entscheidung einer Ethikkommission müsse auch für andere Ethikkommissionen bindend sein. Überdies sei sicherzustellen, dass zufällig bei der PID gewonnene Erkenntnisse über genetische Ausstattungen nicht genutzt würden, um menschliche Embryonen weiter zu selektieren.

Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen appelliert an die Länder, die Bedenken aufzunehmen und die PID-Verordnung im Bundesrat entsprechend zu verändern.

Kritik an der Verordnung übte auch die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die nun Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist: "Die Rechtsverordnung widerspricht dem Willen des Gesetzgebers", sagte Schmidt dem obigen Bericht der Rheinischen Post zufolge. Der Bundestag habe "ein Verbot der PID beschlossen, das eng begrenzte Ausnahmen vorsieht". Der Verordnungsentwurf ermögliche dagegen eine breite Anwendung der PID-Technologie.

Kritik des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

ZdKTief enttäuscht zeigte sich auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, über den Beschluss der PID-Verordnung durch die Bundesregierung. "Die Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik steht im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers und darf so nicht in Kraft treten. Ich fordere die Bundesländer auf, der Verordnung in dieser Form im Bundesrat nicht zuzustimmen", so Glück in einer Pressemitteilung. Die zentralen Mängel des ersten Entwurfs seien vom Bundesgesundheitsministerium nicht beseitigt worden. Er argumentierte dabei im Wesentlichen ähnlich wie die Behindertenbeauftragten.

Das ZdK hat sich bereits im Sommer an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. "Aus mehreren Antworten von Ministerpräsidenten weiß ich um die Bedenken, die es in den Ländern gegenüber der Verordnung gibt. Ich bin überzeugt, dass es einer Neufassung der Rechtsverordnung bedarf", so Glück. Anders könne eine der Intention des Gesetzgebers entsprechende Umsetzung dieses Gesetzes, das für Katholiken "sehr problematisch" sei, nicht erreicht werden.
 

Ergänzung 24.011.12: Wachsender Widerstand: Deutscher Ethikrat, Juristenvereinigung-Lebensrecht und Ärzte für das Leben e.V. fordern Änderungen bei PID-Verordnung

Mittlerweile wächst der Widerstand gegen die PID-Durchführungsbestimmungen. So hat der Deutsche Ethikrat am 23.11.12 Empfehlungen für die Überarbeitung der Verordnung abgegeben. Auch die Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) und Ärzte für das Leben e.V. kritisieren in Stellungnahmen die Inhalte des umstrittenen Papiers.

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt eindringlich, dass die Vorgaben des § 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG), das grundsätzliche Verbot und nur die ausnahmsweise Zulässigkeit der PID in der Verordnung, strikt umgesetzt werden. Die organisations- und verfahrensrechtlichen Vorgaben des durch das Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs genügen nach Auffassung des Ethikrates diesen Anforderungen nicht. Dies zeige sich insbesondere in unzureichender Transparenz und ungenügenden Kontrollmöglichkeiten durch den Gesetzgeber, im Verzicht auf eine Begrenzung der Zahl der PID-Zentren und in mangelhaften Verfahrensvorgaben für die Ethikkommissionen.

Der Ethikrat fordert daher, Transparenz über die Durchführung der PID in Deutschland nach bundesweit einheitlichen Kriterien herzustellen und eine Kontrolle des Gesetzgebers zu ermöglichen, sowie die Anzahl der PID-Zentren und der Ethikkommissionen aus Gründen der Qualitätssicherung und der einheitlichen Rechtsanwendung zu beschränken.

Als letzten Punkt empfiehlt das Beratungsgremium bundeseinheitliche Verfahrensvorgaben für die Ethikkommissionen zu bestimmen. Der Verordnungsvorschlag des Bundes beschränke sich auf eine nur rahmenhafte Festlegung der Zusammensetzung und die Regelung der Unabhängigkeit der Ethikkommissionen. Die genaue Regelung der Zusammensetzung, der Berufung, des internen Verfahrens und der Finanzierung der Ethikkommissionen bleibt laut Verordnung den Ländern überlassen. Dies berge die Gefahr uneinheitlicher Regelungen und Entscheidungspraktiken. "Der Deutsche Ethikrat hält diese geringe Regelungsdichte vor dem Hintergrund der durch eine PID betroffenen Grundrechte für nicht ausreichend", heißt es. Davon unabhängig könne nach Auffassung des Deutschen Ethikrates eine weitere Festlegung der Kommissionsverfahren und -befugnisse nicht durch Selbstverwaltungskörperschaften satzungsrechtlich auf der Grundlage von Landesrecht erfolgen, da die grundrechtswesentlichen Bereiche zumindest durch die Landesgesetzgeber geregelt werden müssen.

Appell an den Bundesrat: Juristen-Vereinigung Lebensrecht fordert Ablehnung der PID-Verordnung

Auch der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL), Bernward Büchner, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D., teilt die vielfach geäußerte Kritik an der PID-Verordnung. Diese Verordnung könne die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Zulassung der PID von vornherein nicht heilen. "Sie verschärft das gesetzlich ermöglichte schwere Unrecht nur noch", erklärte der JVL-Vorsitzende in einer Presseaussendung vom 20.11.12.

Der Gesetzgeber habe - unter Verstoß gegen die Menschenwürde und das Lebensrecht des Embryos sowie gegen das Diskriminierungsverbot - vom grundsätzlichen Verbot der PID eng begrenzte Ausnahmen für wenige Risikopaare zulassen wollen. In der Begründung der PID-Verordnung werde eine angenommene Gesamtzahl von 200 bis 300 Anträgen auf Durchführung der PID genannt. Wie dort ausdrücklich betont werde, wäre eine Beschränkung der Anzahl der Zentren, in denen die PID nur durchgeführt werden darf, grundsätzlich geeignet, das Ziel der Durchführung der PID allein in Ausnahmefällen zu erreichen. "Gleichwohl verzichtet die PID-Verordnung auf eine solche Beschränkung, obwohl das Embryonenschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung das Nähere u. a. zu der Anzahl von Zentren bestimmt." Mit Blick auf die nicht begrenzte Zahl der den Zentren zugeordneten Ethikkommissionen erklärte er, bei angenommenen 300 Anträgen jährlich sei ein Zentrum und eine Ethikkommission ausreichend.

Mit der Zahl der Ethikkommissionen, von deren zustimmender Bewertung die Durchführung der PID abhänge, wachse die Gefahr eines "Ethikkommissionstourismus". Diese Gefahr werde nicht dadurch ausgeräumt, dass nach der PID-Verordnung bei Antragstellung der Ethikkommission eine etwa bereits erfolgte Entscheidung einer anderen vorzulegen ist, da diese nicht verbindlich sei. Nach Auffassung des JVL-Vorsitzenden Büchner lässt auch die in der Verordnung vorgeschriebene Zusammensetzung der Ethikkommissionen eine ausufernde Bewertungspraxis befürchten. "Von acht Kommissionsmitgliedern gehört die Hälfte der Fachrichtung Medizin an, wobei es sich, wie es in der Begründung der Verordnung heißt, in der Regel um Reproduktionsmediziner und Humangenetiker handeln wird. Eine große Tageszeitung hat dies zutreffend als schamlose Klientelpolitik kritisiert", so Büchner.

Von der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie "schwerwiegende Erbkrankheit", "hohes Risiko" und "hohe Wahrscheinlichkeit" hänge es ab, ob die Praxis der PID tatsächlich eng begrenzt bleibe oder wie die der Pränataldiagnostik ausufere. "Eine Auslegungshilfe bietet weder das Gesetz noch die PID-Verordnung", warnte er. Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht appelliert deshalb dringend an den Bundesrat, der von der Bundesregierung beschlossenen PID-Verordnung nicht zuzustimmen.

Kritik der Ärzte für das Leben e.V.

Ärzte für das Leben e.V.Scharfe Kritik an den PID-Ausführungsregelungen übte auch der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL). "Der vom Gesetzgeber vorgesehene enge Rahmen wird durch die jetzt vorgesehene Ausweitung von Diagnostikzentren und Ethikkommissionen konterkariert. Humangenetiker und Reproduktionsmediziner als PID-Befürworter sollen in Gutachten bzw. Gegengutachten über unbestimmte Rechtsbegriffe wie "schwerwiegende Erbkrankheit" oder "hohe Wahrscheinlichkeit" befinden. So drohen dem Embryonenschutz und dem im Grundgesetz bestätigten Urrecht jedes Menschen auf Leben in unserer Republik weitere Missachtung", warnen die ÄfdL-Vorsitzenden Prof. Dr. Paul Cullen und Dr. Erwin Grom in einer Pressemitteilung vom 23.11.12. "Nun sind die Länder bei der endgültigen Entscheidung im Bundesrat gefordert, dies mit ihrem Einspruch gegen die PID-Verordnung zu verhindern."

Ärzte für das Leben e.V. erinnerten daran, dass sie im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Präimplantationsdiagnostik mehrfach klar Stellung gegen eine Zulassung der PID bezogen haben. Die Stellungnahmen sind auf der Webseite des Vereins abrufbar.

Bundesgesundheitsminister Bahr weist alle Kritik zurück

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat unterdessen die Kritik an seiner Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik zurückgewiesen, dass er den Embryonen-Tests Tür und Tor öffne. "Die Zahl wird begrenzt bleiben, weil wir klare Regeln geschaffen haben", sagte Bahr der "Rheinischen Post" am 24.11.12. Experten gingen davon aus, dass es etwa 200 bis 300 Fälle pro Jahr sein könnten, in denen im Rahmen des Gesetzes ein künstlich gezeugter Embryo auf schwere Erbkrankheiten untersucht werde, bevor er der Mutter eingepflanzt werde. Bahr zeigte sich zuversichtlich, dass die Verordnung trotz der Kritik einiger Bundesländer den Bundesrat passieren wird. "Wir haben die Länder intensiv eingebunden und sehr viele Wünsche berücksichtigt. So können wir den Bundesrat überzeugen", glaubt er. Ob das wirklich so ist, bleibt Angesichts des klar bekundeten Widerstandes einiger Länder abzuwarten.
 

Weiterführende Informationen:

Pressespiegel zum Bundeskabinettsbeschluss zur Rechtsverordnung zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz

Nachfolgend finden Sie chronologisch sortiert einige ausgewählte verlinkte Artikel/Pressemitteilungen zum Bundeskabinettsbeschluss zur Rechtsverordnung zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz.

PID-Verordnung versperrt Betroffenen Zugang zur Präimplantationsdiagnostik
Die vom Bundeskabinett am 14.11.2012 verabschiedete Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) weist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH) gravierende Mängel auf. Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
PRESSEMITTEILUNG Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften 29.11.12

Bahr weist Kritik an PID-Verordnung zurück
AERZTEBLATT.DE 26.11.12

Gegen alle Kritik
Die Bundesregierung hält an ihrer PID-Verordnung fest
DOMRADIO 24.11.12

Daniel Bahr im Interview: "PID nur bei schwerer Erbkrankheit"
Einige Bundesländer, die Kirchen und der Ethikrat kritisieren die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Ihrer Ansicht nach hat der Gesundheitsminister das Gesetz für die Embryonen-Tests bei künstlicher Befruchtung zu weit ausgelegt.
RHEINISCHE POST 24.11.12

Präimplantationsdiagnostik Ethikrat kritisiert PID-Regelung
Von Katja Tichomirowa
FRANKFURTER RUNDSCHAU 23.11.12

Ethikrat kristiert Vorgaben der Bundesregierung zur PID
Berlin – Die Regelung des Bundesgesundheitsministeriums für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) sorgt weiter für Unmut.
AERZTEBLATT.DE 23.11.12

Ethikrat: Verordnung für Gentests an Embryonen überarbeiten
DOMRADIO 23.11.12

Ethikrat mahnt Verbesserung der PID-Verordnung an
Der Deutsche Ethikrat gibt Empfehlungen für die Überarbeitung der Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV) der Bundesregierung ab.
PRESSEMITTEILUNG Deutscher Ethikrat 23.11.12

Präimplantationsdiagnostik-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert Bundesrat zum Einspruch gegen PID-Verordnung auf
Münster. Der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) kritisiert die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur praktischen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die juristisch als eng begrenzte Ausnahme vom Embryonenschutz wenigen Risikopaaren vorbehalten bleiben soll.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) 23.11.12

Präimplantationsdiagnostik: Rechtsverordnung verabschiedet
Klinkhammer, Gisela
Deutsches Ärzteblatt 2012; 109(47) 23.11.12

Appell an den Bundesrat: Juristen-Vereinigung Lebensrecht fordert, der PID-Verordnung nicht zuzustimmen
Nach Auffassung des JVL-Vorsitzenden Büchner lässt auch die in der PID-Verordnung vorgeschriebene Zusammensetzung der Ethikkommissionen eine ausufernde Bewertungspraxis befürchten.
PRESSEMITTEILUNG Juristen-Vereinigung Lebensrecht 21.11.12

SPD-Politikerin Schmidt fordert Reform der PID-Verordnung
AERZTEBLATT.DE 15.11.12

PID-Rechtsverordnung darf so nicht in Kraft treten
"Die Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik steht im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers und darf so nicht in Kraft treten. Ich fordere die Bundesländer auf, der Verordnung in dieser Form im Bundesrat nicht zuzustimmen." Mit diesen Worten reagierte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken tief enttäuscht auf den Beschluss der PID-Verordnung durch die Bundesregierung.
PRESSEMITTEILUNG Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) 15.11.12

Bisschen Geld, hoher ethischer Preis – die Rechtsverordnung zur PID hat´s bald geschafft
OLiver Tolmein
Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland auf dem Weg – und die vom Bundeskabinett beschlossenen (PIDV), der jetzt noch der Bundesrat zustimmen muss, wird hier nichts bremsen.
BIOPOLITIKBLOG.DE 15.11.12

Verordnung zum PID-Gesetz: Bundesregierung will Gentests an Embryonen möglich machen
TAGESSPIEGEL 14.11.12

PID: Kabinett ebnet Weg für Gentests an Embryonen
Wie Ärzte künftig Gentests an künstlich erzeugten Embryonen durchführen dürfen, hat das Bundeskabinett mit einer umstrittenen Verordnung entschieden.
SPIEGEL Online 14.11.12

Strittige Suche nach Erbkrankheiten
Von Katja Tichomirowa
Was in der Praxis längst üblich ist, hat nun eine gesetzliche Grundlage: Das Kabinett beschließt, Gentests an Embryonen zu erlauben.
BERLINER ZEITUNG 14.11.12

Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
AERZTEBLATT.DE 14.11.12

Appell an Bundesrat
Katholische Laien lehnen PID-Verordnung ab
DOMRADIO 15.11.12

Ausweitung der Ausnahme?
Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
DOMRADIO 14.11.12

Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
Das Kabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegten Entwurf einer „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PIDV) beschlossen. Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem „Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PräimpG) vom 21. November 2011 nach.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Gesundheit 14.11.12

Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf der Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in seiner Sitzung am 14. November 2012 gebilligt. Die Beauftragten für die Belange behinderter Menschen der Länder und der Bundesbeauftragte, Hubert Hüppe, kritisieren diesen Entwurf der PID-Verordnung.
PRESSEMITTEILUNG Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe 14.11.12

Länder kritisieren Verordnung zu Embryonen-Tests: FDP droht Schlappe im Bundesrat
Von Eva Quadbeck
RHEINISCHE POST 13.11.12

Über die Grenzen hinaus
Bahr droht bei PID eine Schlappe im Bundesrat
DOMRADIO 13.11.12

Bundeskabinett beschließt Verordnung über Präimplantionsdiagnostik
Berlin (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat heute eine Erklärung zum bevorstehenden Beschluss der Verordnung über Präimplantationsdiagnostik (PID) durch das Bundeskabinett abgegeben.
KOBINET-NAchrichten 13.11.12

Anlässlich des bevorstehenden Beschlusses der PID-Verordnung durch das Bundeskabinett erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:
„Präimplantationsdiagnostik ist eine frühe Selektion auf genetische Veranlagungen mit Krankheits- oder Behinderungswert. Aus behindertenpolitischer Sicht ist PID daher eine Diskriminierung aller Menschen mit diesen genetischen Eigenschaften.
PRESSEMITTEILUNG Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe 13.11.12

Bayrische Bischöfe: Klares 'Nein!' zu Sterbehilfe und Embryonentötung
Bayrische Bischofskonferenz steht gegen „jegliche Tötung menschlicher Embryonen“ und ist „für ein umfassendes und striktes Verbot jedweder Form der aktiven Sterbehilfe“.
KATH.NET 09.11.12

„Nicht immer nur Nein sagen“
Die Präimplantationsdiagnostik PID wird wieder Thema der politischen Debatte: Das Bundeskabinett und der Bundesrat werden in den kommenden Wochen eine Rechtsverordnung beraten, die der deutsche Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im Sommer erstellt hatte.
MÜNCHNER KIRCHENRADIO 09.11.12

Bayerische Bischöfe bekräftigen Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik
Die katholischen Bischöfe Bayerns sehen die anstehende Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik kritisch.
MÜNCHNER KIRCHENRADIO 08.11.12

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